Rechtsprechung
   BVerfG, 16.11.1984 - 1 BvR 142/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4028
BVerfG, 16.11.1984 - 1 BvR 142/84 (https://dejure.org/1984,4028)
BVerfG, Entscheidung vom 16.11.1984 - 1 BvR 142/84 (https://dejure.org/1984,4028)
BVerfG, Entscheidung vom 16. November 1984 - 1 BvR 142/84 (https://dejure.org/1984,4028)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,4028) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vereinbarkeit von § 13 Abs. 2 MuSchG in der Fassung des Artikels 4 Nr. 1 des Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetzes vom 22. Dezember 1981 mit dem Grundgesetz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1984 - 1 BvR 142/84
    Ein Verstoß gegen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG scheidet bereits deshalb aus, weil diese Vorschrift restriktiv zu handhaben ist und allein für solche Grundrechte gilt, die aufgrund eines speziellen Gesetzesvorbehalts über die im Grundrecht selbst angelegten Grenzen hinaus eingeschränkt werden können (vgl. BVerfGE 64, 72 â?ª79 ff.â?« m.w.N.).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1984 - 1 BvR 142/84
    Auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips kann sich ein Staatsbürger nicht berufen, wenn sein Vertrauen auf den Fortbestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung eine Rücksichtnahme durch den Gesetzgeber billigerweise nicht beanspruchen kann; hierfür ist einerseits das Ausmaß des Vertrauensschadens, andererseits die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit maßgeblich; sie sind gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerfGE 14, 288 â?ª300â?«; 63, 152 â?ª175â?«; 63, 312 â?ª329â?«).
  • BVerfG, 09.02.1983 - 1 BvL 8/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 1a Satz 3 AVG

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1984 - 1 BvR 142/84
    Auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips kann sich ein Staatsbürger nicht berufen, wenn sein Vertrauen auf den Fortbestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung eine Rücksichtnahme durch den Gesetzgeber billigerweise nicht beanspruchen kann; hierfür ist einerseits das Ausmaß des Vertrauensschadens, andererseits die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit maßgeblich; sie sind gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerfGE 14, 288 â?ª300â?«; 63, 152 â?ª175â?«; 63, 312 â?ª329â?«).
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1984 - 1 BvR 142/84
    Auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips kann sich ein Staatsbürger nicht berufen, wenn sein Vertrauen auf den Fortbestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung eine Rücksichtnahme durch den Gesetzgeber billigerweise nicht beanspruchen kann; hierfür ist einerseits das Ausmaß des Vertrauensschadens, andererseits die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit maßgeblich; sie sind gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerfGE 14, 288 â?ª300â?«; 63, 152 â?ª175â?«; 63, 312 â?ª329â?«).
  • BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78

    Arbeitslosenversicherung: Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeiten

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1984 - 1 BvR 142/84
    Das Schutzgebot aus Art. 6 Abs. 4 GG hat - auch - das Ziel und die Tendenz, den Gesetzgeber zu verpflichten, wirtschaftliche Belastungen der Mütter, die im Zusammenhang mit ihrer Schwangerschaft und Mutterschaft stehen, auszugleichen (BVerfGE 60, 68 â?ª74â?«).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvL 19/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 MuSchG

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1984 - 1 BvR 142/84
    Diesem Zweck dienen insbesondere die Bestimmungen über den gesetzlichen Mutterschutz, wonach der Widerstreit zwischen den Aufgaben der Frau als Mutter und ihrer Stellung im Berufsleben als Arbeitnehmerin im Interesse der Gesunderhaltung von Mutter und Kind aufgelöst werden soll (vgl. BVerfGE 37, 121 â?ª125â?«).
  • BVerfG, 14.03.2011 - 1 BvL 13/07

    Mangels einer den Anforderungen von § 80 Abs 2 S 1 Halbs 2 BVerfGG entsprechenden

    Zusätzlich steht diesen Arbeitnehmerinnen nach § 13 Abs. 2 MuSchG ein Mutterschaftsgeld zu Lasten des Bundes zu, das jedoch auf einen Gesamtbetrag von 210 Euro beschränkt ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 24. November 1983 - 3 RK 41/82 -, juris, Rn. 12 ff.; Urteil vom 12. März 1985 - 3 RK 55/84 -, juris, Rn. 8 f. und BVerfG, Beschluss des Dreier-Ausschusses vom 16. November 1984 - 1 BvR 142/84 -, ">13%20MuSchG%20Nr.%206#0 | " style="color:red" title="');">SozR 7830 § 13 MuSchG Nr. 6).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.03.2005 - L 11 KR 63/05

    Mutterschaftsgeld für privat Krankenversicherte verfassungsmäßig begrenzt

    Das Bundesverfassungsgericht hat die gegen das Urteil des BSG vom 24.11.1983 eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 16.11.1984 - 1 BvR 142/84 -).
  • BSG, 10.03.1987 - 3 RK 3/86

    Mutterschaftsgeld - Herabsetzung des Mutterschaftsgeldes - Unechte rückwirkenden

    Der Anspruch auf diese Leistung steht daher nicht unter dem Eigentumsschutz des Art. 14 GG (vgl BVerfGE 53, 257, 290 ff sowie BVerfG, Beschluß vom 16. November 1984, 1 BvR 142/84, durch den die gegen das genannte Urteil des Bundessozialgerichts -BSG- vom 24. November 1983 gerichtete Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angen0mmen wurde).
  • BSG, 12.03.1985 - 3 RK 55/84

    Begrenzung des Mutterschaftsgeldes - Verfassungsmäßigkeit

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die gegen das Urteil des Senats vom 24. November 1983 eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluß vom 16. November 1984 - 1 BvR 142/84-).
  • BSG, 10.03.1987 - 3 RK 29/86
    Der Anspruch auf diese Leistung steht daher nicht unter dem Eigentumsschutz des Art. 14 GG (vgl BVerfGE 53, 257, 290 ff sowie BVerfG, Beschluß vom 16. November 1984, 1 BvR 142/84, durch den die gegen das genannte Urteil des Bundessozialgerichts -BSG- vom 24. November 1983 gerichtete Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen wurde).
  • BSG, 29.01.1985 - 8 RK 44/83

    Berechnung der Höhe des Mutterschaftsgeldes; Mutterschaftsgeld für Mütter, die

    Der erkennende Senat sieht keinen Anlaß, von dieser Rechtsprechung abzuweichen, zumal das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verfassungsbeschwerde gegen das vorbezeichnete Urteil vom 24. November 1983 nicht zur Entscheidung angenommen hat (Beschluß des 1. Senats des BVerfG vom 16. November 1984 - 1 BvR 142/84 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht